Donnerstag, 12. Februar 2009

Lösungsansatz: Organisation des Personalmanagements; Sommersemester 2008

Privater Lösungsansatz.
Kein Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit.
Korrekturideen als Kommentar erwünscht.



Aufgabe 1: Kollektives Arbeitsrecht

a) Nennen und erläutern Sie ggf. vier Grundsätze für die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat. Geben Sie dabei zu jedem Grundsatz die entsprechende Fundstelle im BetrVG an (7 Punkte).


1) Gebot der vertrauensvollen Zusammenarbeit ( § 2 Abs. 1 BetrVG)
2) Betriebliche Friedenspflicht und Verbot des Arbeitskampfes sowie parteipolitischen Betätigungen (§ 74 BetrVG)
3) Grundsätze der Behandlung der Betriebsangehörigen (§75 BetrVG)
- Behandlung nach recht und Billigkeit (Abs. 1)
- Gleichheitsprinzip (Abs. 1)
- Verbot der Benachteiligung der im Betrieb beschäftigten älteren AN
- Forderung der freien Entfaltung der Persönlichkeit der im Betrieb beschäftigten AN (§75 Abs. 2 BetrVG)

4) Informationspflicht des Arbeitgebers gegenüber dem BR


b) Nennen und erläutern Sie bitte fünf Probleme, die im Rahmen der Mitbestimmung im Aufsichtrat auftreten können (10 Punkte).

Organisationsproblem:
Tendenz zu ineffizienten Gremiengrößen und nach Bänken getrennten Vorbesprechungen

Qualifikationsproblem:
Problematik der Wahl politisch adäquater, nicht fachlich geeigneter Vertreter

Kompromissproblem:
Gefahr der Verquickung unternehmerisch-strategischer Fragen mit betrieblich operativen Angelegenheiten.

Klientelproblem:
Unzulängliche Repräsentierung der divergierenden Einzelinteressen unterschiedlicher Arbeitnehmergruppen der Belegschaft

Legitimationsproblem:
Fehlende Legitimation durch den ausländischen Teil der Belegschaft


c) Nennen Sie kurz drei Kernprobleme von Flächentarifverträgen (3 Punkte).

1) Das zweistufige Konstruktionsprinzip des deutschen Lohnfindungssystems ist nicht mehr umsetzbar. D.h. die auf Branchenebene ausgehandelten Tariflöhne stellen keine Mindestlöhne mehr dar und es besteht kein Spielraum für übertarifliche Differenzierungen.
2) Es ist keine Differenzierung nach Branchen und Regionen sowie Qualifikationen mehr, aufgrund der häufigen Orientierung der Tariflohnerhöhungen an Pilotabschlüssen, möglich.
3) Keine Berücksichtigung der unterschiedlichen wirtschaftlichen Situationen und Leistungsfähigkeiten einzelner Betriebe durch branchenweit ausgehandelte Flächentarifverträge und keine betriebliche Flexibilität durch viele Detailregelungen


Aufgabe 2: Individuelles Arbeitsrecht (20 Punkte)
Der Tarifvertrag zwischen der Gewerkschaft vivaldi und dem Arbeitgeberverband wird am 01.07.2008 abgeschlossen und hat eine Laufzeit von 12 Monaten. Er sieht einen Stundenlohn von 13,50 € vor.
a) Der Arbeitgeber als Mitglied des Arbeitgeberverbandes möchte dem Gewerkschaftsmitglied Frau Müller einen Lohn von
a1) 13,00€
a2) 14,50€
zahlen. Sind diese Löhne jeweils zulässig? Begründen Sie Ihre Antwort ausführlich und erläutern Sie dabei besonders das Rang- und das Günstigkeitsprinzip (14 Punkte).



A1) Ist nicht zulässig, da Arbeitgeber und Arbeitnehmer organisiert sind. Somit liegt eine beidseitige Tarifbindung vor und Inhaltsnormen (Art und Höhe des Lohn/Gehalts, Arbeitszeit, Urlaub) finden Anwendung.
Der Tarifvertrag sieht einen Lohn von 13,50 € vor. Dieser ist für die Tarifparteien verbindlich (§ 4 TVG)

A2) Ist zulässig, da die Lohnänderung zugunsten des Arbeitnehmers ausfällt. (§ 3 Abs. 4 TVG)

Nach dem Rangprinzip hat eine auf höherer Ebene angesiedelte Regel immer Vorrang vor einer niedriger eingestuften Regel. Das bedeutet: Ein Gesetz muss vom Grundgesetz abgesichert sein, ein Tarifvertrag durch ein entsprechendes Gesetz und eine Betriebsvereinbarung muss dem jeweiligen Tarifvertrag entsprechen. Jedoch gilt im Arbeitsrecht gleichzeitig das Günstigkeitsprinzip.
Dieses Prinzip legt fest, dass in der Rechtshierarchie rangniedere Regelungen dann Anwendung finden, wenn sie für die Beschäftigten günstiger sind. Ein Beispiel: Arbeitgeber/-innen dürfen mehr Lohn zahlen als im Tarifvertrag vorgesehen, obwohl der Tarifvertrag dem Rangprinzip zufolge höher in der Rechtshierarchie steht als der Arbeitsvertrag. Das Rangprinzip definiert in diesem Fall den (tariflichen) Mindestlohn. Weniger als das darf auf keinen Fall bezahlt werden.

§77 Abs. 3 BetrVG


Fortsetzung Aufgabe 2: Individuelles Arbeitsrecht
b) Nach schwerwiegenden Unstimmigkeiten ist der Arbeitgeber am 22.07.2008 aus dem Arbeitgeberverband ausgetreten. Angesichts der schwierigen wirtschaftlichen Lage erwägt die Geschäftsführung, den Stundenlohn auf 13,25 € zu kürzen. Ist dieses Vorhaben zulässig? Begründen Sie Ihre Antwort auch mit der entsprechenden gesetzlichen Vorschrift (6 Punkte).



Die Lohnkürzung ist nicht zulässig, da zum Zeitpunkt des Tarifvertrages beide Parteien in Verbänden organisiert waren.
Die Tarifbindung bleibt für die Laufzeit des Tarifvertrages, bis zum 01.07.2009, erhalten (§ 3 Abs. TVG). Der Austritt ist nur für zukünftige Tarifverträge gültig.


Aufgabe 3: Projekt und Projektmanagement (20 Punkte)
Definieren Sie bitte die Begriffe „Projekt“ und „Projektmanagement“ (6 Punkte).


Unter einem Projekt versteht man ein zeitlich begrenztes, definiertes (bzw. zu definierendes) Ziel, das in gewissem Sinne außergewöhnlich ist. An einem Projekt sind meist mehrere Personen bzw. Stellen beteiligt. Es ist oft umfangreich, komplex und mit Unsicherheit bzw. Risiken behaftet.

Projektmanagement ist ein Oberbegriff für alle Willensbildenden und durchsetzenden Aktivitäten im Zusammenhang mit der Abwicklung von Projekten steht. Projektmanagement ist keine Aktivität das die Problemlösung selbst betrifft, wie z.B. fachliche Beiträge zur Problemlösung.

Mitschriften Uni Duisburg

Montag, 9. Februar 2009

Wipo 2 Übung vom 09.02.2009

Ergänzungen der Spiegelstriche:

Übung 8


S. 4

-Stabilisierung von Erwartungsbildung (Übung 7 --> Vorteile)
- Verkürzung von Zeitverzögerungen (Ankündigungseffekte)
- Schutz vor Interessen einzelner (Interessengruppen)

- Informationsbedarf ist nicht vollständig vorhersehbar (Schocks)

- Dynamik des Markes bleibt unberücksichtigt


S. 5 (Tippfehler in der Folie Devisenmarktintervention statt D. Investition)

- Glaubwürdigkeit (bzw. Reputation) der Entscheidungsträger ist eine notwendige Erfolgsbedingung für diskretionäre Wipo.
Es ist aber gerade der Ermessenspielraum, der das Problem der Zeitinkonsistens aufwerten kann und damit den wirtschaftspolitischen Entscheidungsträger mit einem Mangel an Glaubwürdigkeit belastet.


S. 6

- glaubwürdig betrieben geben Ermessensspielräume Flexibilität und bieten die Möglichkeit auf Schocks zu reagieren
- Lenkungswissen für eine wirtschaftspolitische Feinsteuerung fehlt
- Problem der Zeitinkonsistenz optimaler Strategien


- Überdosierung oder aufhaltende Wirkung von Instrumenten
- Verweis auf unbeeinflussbare Größen
- Wählerwirksame Zurechenbarkeit eingesetzter Instrumente
- gezielte Bereitstellung von Fachwissen


S. 9

- eine vorgegebene Maßnahme ergriffen werden (Geldstrafe)
- Diskretionär die Auswahl einer Maßnahme aus einem Maßnahmenkatalog erfolgen (Geldstrafe oder Einlage: „angemessen“ 2/3 Mehrheit Ministerrat)
- Daran kann sich die Wahl einer bestimmten Maßnahme anschließen (Rückführungsversprechen)
- Die Auswahl einer Maßnahme aus einem Maßnahmenkatalog erfolgen

- Automatismus: Dosierung, Art und Dauer vorgegeben (Bsp: Geldstarfe: 0,3% des BIP)

- Diskretionär: Dosierung, Art und Dauer nicht vorgegeben
(Realität: Mögliche Geldstrafen zwischen 0,2 % – 0,7 % des BIP)




Übung 9


S. 2

- Das Phasenschema beschreibt den idealtypischen Ablauf jedes wirtschaftspolitischen Eingriffs.


S. 3

- Vergleich der Soll – Ist Zustände und Entwicklung

- Existenz eines konkreten, operational definierten Zielsystems um Abweichungen feststellen zu können (Meßlatte)

- Mögliche Probleme:
Verfügbarkeit aktueller Informationen über das Wirtschaftsgeschehen


S. 4

- Lenkungswissen
- Existenz Ziel- und Ordnungskonformer Instrumente um den angestrebten Sollzustand erreichen zu können
- Fehlende, aber fälschlicherweise behauptete Kausalzusammenhänge
- Existenz unterschiedlicher sich nicht widersprechender Kausalzusammenhänge.
Nichtexistenz „wahrer“ Theorien


- Formulierung von Status quo Prognosen
- Ziel: Bestimmung des wirtschaftspolitischen Handlungsbedarfs


S. 5

- Prognosen sind unsicher und bedingt. Es gibt keine sicheren und zugleich gehaltvollen Aussagen über die Zukunft

S. 7

Zentrale Frage:
Haben wir jetzt oder zu einem späteren Zeitpunkt einen Handlungsbedarf oder korrigiert sich das System von selbst?
(self-fulfilling vs. self-destroying prophecy)

Fazit:
Es gibt keine sicheren und gehaltvollen Aussagen über die Zukunft auf die sich wirtschaftspolitische Entscheidungsträger stützen können. (Ersetzen des Zufalls durch den Irrtum; trial & error)

Identifizierung der zu ändernden Variablen




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Sonntag, 8. Februar 2009

Wipo 2 Übung vom 05.02.2009

Ergänzungen der Spiegelstriche:


Übung 6

S. 6

- Veränderung wirtschaftlicher Plandaten (Marktpreise und Marktbedingungen) zur Verhaltensbeeinflussung (Zielkonform) Berücksichtigung irrationalen Kalküls

- Instrumente mit indirekter Zielwirkung

- Bsp: s.o. Informationen über geplantes Staatshandeln

- GWB (Bsp: Kartelbildung)

- Subventionszahlungen fördern bestimmte Maßnahmen/Handlungen und führen zu veränderten Zielformulierungen


Übung 7

S. 3

- wirtschaftliche Mittel müssen dazu geeignet sein, das mit ihrem Einsatz angestrebte Ziel (auch tatsächlich) zu erzielen

- Bsp: Inflationsbekämpfung: Verringerung des Geldmengenwachstums und umfassendes Netz von Lohn- und Preiskontrollen.

- Berücksichtigung technologischer Ziel – Mittel Beziehungen, d.h. von Nah-, Fern- und Nebenwirkungen

S. 4

- Überprüfung eines Instruments hinsichtlich seiner zu erwartenden Wirkung auf die Funktionsfähigkeit einer gewählten Wirtschaftsordnung
Insb. des marktmäßigen Koordinationsmechanismus

- Entstehung von Abwägungsproblemen, da beispielsweise eine dem Koordinationsmechanismus förderliche Regelung Verteilungszielen entgegenstehen kann.

- Trift zu, wenn die gewählten Instrumente mit der gewählten Wirtschaftsordnung vereinbar sind.

S. 5

Bsp:
1) ja
2) nein
3) nein

- Vielzahl staatlicher Eingriffe führen zu Systemstörungen die wiederum als Ursache für weitere staatliche Eingriffe herhalten müssen.


S. 6

- Einsatz des wirtschaftspolitischen Instrumentariums derart, daß private Wirtschaftssubjekte in die Lage versetzt werden, ihre eigenen Handlungsprobleme mit dem geplanten Staatshandeln in Übereinkunft zu bringen.

- Stabilisierung der Erwartungsbildung privater Akteure fördert Möglichkeiten der Wahlfahrtssteigerung

Bsp: Steigerung langfristigen Investitionsvolumens

S. 7

- Stiftet Informationen; fördert die Berechenbarkeit staatlichen Handelns; Verringerung von Unsicherheiten und damit Erwartungsstabilisierung

- Förderung sog. Ankündigungseffekte; Verkürzung der Zeitverzögerung des wirtschaftspolitischen Instrumenteneinsatzes

- je besser es gelingt, (Zukunfts-) Vertrauen in die Wirtschaftspolitik zu schaffen um so eher werden die Risiken unternehmerischer Aktivität getragen


Übung 8

S. 3

Einrichtung eines Automatismus, der abläuft, wenn festgelegte Bedingungen zutreffen. (verstetigter Mitteleinsatz)


alte Wipo Mitschrift

Mitschriften Uni Duisburg

Donnerstag, 29. Januar 2009

Wipo 2 Übung vom 29.01.2009

Literatur:
H. Berg, D. Cassel, K. H. Hartwig (2007): „Zielbeziehungen“, S. 313-314.

J. B. Donges, A. Freytag (2004): „Ziele und Methoden der Wirtschaftspolitik“, „Ziele der Wirtschaftspolitik“ und „Zielbeziehungen“, S. 1-22.

M. Streit (2005): „Zielbeziehungen“, S. 278-282.


Ergänzungen der Spiegelstriche:


Wipo_II_Uebung_-_5-__download.pdf


S. 2

- Wirtschaftswachstum
- ein hoher Beschäftigungsstand
- Preisniveaustabilität
- außenwirtschaftliches Gleichgewicht

- Bei deren Einsatz müssen Zielbeziehungen beachtet werden, d.h. diejenigen Auswirkungen, die der Einsatz eines wirtschaftpolitischen Instruments für andere Ziele als das Angebot mit sich bringt

- vertikale Zielbeziehungen: Ziele haben auch Mittelcharakter. Ihre Erreichung wird mit der Verwirklichung übergeordneter Ziele begründet.

Bsp: In Hinblick auf gesellschaftliche Ziele haben wirtschaftspolitische Ziele mittelcharakter.

----------------------------------------
vergl.

Wipo_II_Uebung__4__download.pdf


S. 8

- Mittel können Zielcharakter haben (Eigenwert)
- Ziele können Mittelcharakter haben und deshalb nach übergeordneten Zielen hinterfragt werden.
- Mittel können (un-) erwünschte Folgen und Nebenwirkungen auf andere Ziele haben

----------------------------------------

Wipo_II_Uebung_-_5-__download.pdf


S. 3
- setzen bei inhaltlicher Beschreibung an
- sind zu prüfen um zu gewährleisten, daß mehrere Ziele überhaupt zugleich angestrebt werden können
- offenbar tautologischer Charakter von Zielformulierungen

- stehen bei der technologischen Durchführungsebene an
- werden durch den Einsatz von Instrumenten zu Gunsten eines Ziels ausgelöst und stellen dessen Folgen und Nebenwirkungen auf andere Ziele dar


S. 4
- Ziele unterscheiden sich inhaltlich nicht
- Bsp: Vermeidung von unfreiwilliger Arbeitslosigkeit und Vollbeschäftigung
- unterscheiden sich nur durch die Wahl der Perspektive

- Die Verfolgung eines Ziels schließt die Erreichung anderer aus. Die logische Vereinbarkeit ist die Vorraussetzung dafür, daß mehrere Ziele überhaupt zugleich angestrebt werden können.
- gleichzeitige Steigerung der Lohn und Gewinnquote; Autarkie zur Vermeidung außenwirtschaftlicher Abhängigkeit und zugleich Wahrnehmung der Vorteile aus internationaler Arbeitsteilung


S.5

- die Verfolgung eines Ziel begünstigt zugleich die Verfolgung eines anderen Ziels
- Bsp: Stabilität und Wachstum; Beschäftigungsstand und Wachstum

- die Verfolgung eines Ziels lässt andere Ziele unberührt. Wegen Interdependenzen des ökonomischen Geschehens selten
- Bsp: Infrastrukturmaßnahmen im Inland und Außenhandelsabkommen über den Schutz geistigen Eigentums

- die Verfolgung eines Ziels beeinträchtigt die Verfolgung anderer Ziele. Es entstehen Abwägungsprobleme wenn keines der Ziele aufgegeben werden soll.
- Freiheit vs. Verteilungsgerechtigkeit
- Preisniveaustabilität vs. Vollbeschäftigung


Wipo_II_Uebung_-_6-__download.pdf

S. 2

- Unterscheidung, auf welche Weise lenkend, in den Wirtschaftsprozess eingegriffen wird. (mehr oder weniger konsistent, umfassend oder dauerhaft)
- verhaltensorientierte Einteilung, da letztlich alle Steuerungsmechanismen Reaktionen der Marktteilnehmer bewirken. Diese Reaktionen können die unmittelbare Zielwirkung verstärken oder mindern.


S. 4

- Einvernehmliche Festlegung wirtschaftspolitischer (Zwischen-) Ziele zwischen Gesetzgeber und einigen Marktteilnehmern (Gesetzes Adressaten) bzw. Vertretern (Verbände + Gewerkschaften)

- vereinbarte Zielkonforme Handlungen werden als unmittelbare Folge des Instrumenteneinsatzes erwartet

- Änderungen dieser verändern die Folgen des eigenen Handelns und deren Bewertung

- einzelwirtschaftliche, nicht gewählte „Verhandlungspartner“ nehmen an Gesetzesformulierungen teil; dabei repräsentieren sie nicht alle Stimmbürger.

- starker Einfluss von Interessengruppen

- die Realisierung von Umverteilungsgewinnen der Beteiligten verzerren den Markt zu ihren Gunsten


S. 5

- Formulierung in Form von Handlungsbeschränkungen
- in Marktwirtschaften oft nicht Ordnungskonform

- Vorschriften bestimmte Handlungen durchzuführen

- können Anreize zu Nichtleistungswettbewerb bieten (Geltendmachung von Sonderrechten)

- können zur (un-) gewollten Verlagerung bestimmter Aktivitäten in die Illegalität führen. (Bsp: USA ~ 1920 Alkoholprohibition)



alte Wipo Mitschrift

Mitschriften Uni Duisburg

Donnerstag, 22. Januar 2009

Wipo 2 Übung vom 22.01.2009

Literatur:

M. Tietzel, Ch. Müller (2005): Die Examensklausur in der Volkswirtschaftslehre, in: Das Wirtschaftsstudium (WISU) 36, S. 373-376.

J. B. Donges, A. Freytag (2004): „Allokationskriterien“, S. 97-103.


Ergänzungen der Spiegelstriche:

Wipo_II_Uebung__2__download.pdf

S. 9

- Def:
Stellen sich alle Wohlfahrtsklassen in einem Zustand B besser als in einem Zustand A, dann wird Zustand B gesellschaftlich vorgezogen.


S. 10

- Def:
Stellen sich alle Wohlfahrtsklassen unter einem Regime B besser als unter einem Regime A, dann wird Regime B gesellschaftlich vorgezogen.


Übung 3

Literatur:

J. B. Donges, A. Freytag (2004): „Theoretische Ansätze zur Ermittlung einer sozialen Wohlfahrtsfunktion“, S. 75-86. [insbes. Arrow-Bed.]

H. Berg, D. Cassel, K. H. Hartwig (2007): „Soziale Wohlfahrt“, S. 285-288, „Condorcet-Paradox und zyklische Mehrheiten“; S. 290-291.



Wipo_II_Uebung__3__download.pdf


S.3

- Tangentialpunkt einer sozialen Indifferenzkurve mit der Transformationskurve
- ökonomisch effizientes Gleichgewicht

- gesucht wird ein Entscheidungsverfahren, welches die konsistente Zusammenfassung jeder gegebenen Menge individueller Präferenzstrukturen ermöglicht
- Existenz eines gesellschaftlichen Willens
- dem demokratischen Prinzip entsprechend können Abstimmungsverfahren zur Präferenzoffenbarung und Aggregation zum Einsatz kommen.


S.5

- alle möglichen gegebenen individuellen Präferenzordnungen sollen so erfasst werden, daß sich eine eindeutige Rangordnung aller Optionen für die Gesellschaft ergibt

- für zwei beliebige Alternativen x und y muss gelten: x > y, x < y oder x ~ y
- für alle Alternativen x, y und z muss gelten: wenn x < y und y < z, dann gilt auch x < z

- zwischen individueller und kollektiver Präferenzordnung besteht ein positives Entsprechungsverhältnis
- kein einzelner soll ausschließlich und für andere Entscheidungen treffen können
- Rangfolge zwischen x und y darf sich nicht ändern, wenn sich die Beziehung von y zu (irgendeinem) g ändert.


S. 6

- Problem: Nutzen ist nur ordinal fassbar
- fehlender objektiver Maßstab, selbst kardinal bestimmten Nutzen miteinander vergleichen zu können
- nur für den Fall identischer Präferenzen möglich

- stehen mind. drei Personen bei einer eindimensionalen Entscheidung mehr als zwei Alternativen zur Auswahl, ist es nicht immer möglich durch Abstimmungen eine eindeutige Rangfolge zu bestimmen.
- die Transitivität der individuellen Präferenzreihen stellt die Transitivität auf kollektiver Ebene nicht sicher
- Es existiert kein Verfahren, das auf Basis individueller Präferenzordnungen zu transitiven gesellschaftlichen Präferenzordnungen führt und welches den Anforderungen an Rationalität und demokratischer Qualität genügt (Arrow – Bedingungen)


S. 8

- deren Verlauf davon abhängt, in welcher Reihenfolge jeweils über die Alternativen abgestimmt wird.
- da mit der Wahl einer bestimmten Abstimmungsreihenfolge und vorgegebener Anzahl von Wahlvorgängen das Ergebnis der Abstimmung vorweg genommen werden kann.

 Verteilungsfragen und Allokationsfragen sind im Rahmen einer praktischen Wohlfahrtökonomie nicht beantwortbar

S. 9
- das Ziel, gesellschaftliche Wohlfahrt, ist brauchbar nicht zu bestimmen
- die möglichen Lösungen (Identität der Präferenzen, Aufgabe der Demokratieregel oder Ausschluss „perverser“ Präferenzen) sind trivial und lösen das Problem nicht.

Daher: Bescheidenheit im pragmatischen Ansatz
- Beschränkung auf gesellschaftliche Grundwerte über die „weitestgehender“ Konsens herrscht und die als „letzte Ziele“ angesehen werden.



Übung 4

Literatur:

H. Berg, D. Cassel, K. H. Hartwig (2007): „Gesellschaftliche Grundwerte und wirtschaftspolitische Einzelziele“, S. 310-316.

M. Streit (2005): „Gesellschaftliche Grundwerte Freiheit und Gerechtigkeit“, S. 237-256.


Wipo_II_Uebung__4__download.pdf

S. 2
- Wirtschaftspolitische Ziele beziehen sich nur auf einen Teil des gesellschaftlichen Lebens; haben im Hinblick auf gesellschaftliche Ziele mittelcharakter


alte Wipo Mitschrift

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Mittwoch, 14. Januar 2009

Organisation des Personalmanagements 14.01.2009

Aufgaben S. 87 - 88

Beispiel 1:

Bei beidseitiger Tarifbindung ist a) zulässig und b) unzulässig.
Bei einseitiger Tarifbindung (Arbeitgeber als Mitglied des Arbeitgeberverbandes) sind a) und b) zulässig.
Allgemeinverbindlichkeit: a) zulässig, b) unzulässig.


Beispiel 2:

- Prinzip des Gruppenvergleichs: Gegenüberstellung von Regelungen, die in einem inneren Zusammenhang stehen, keine „Rosinenpicker – Theorie“

- Entscheidung über „inneren Zusammenhang“ zwischen den einzelnen Bestimmungen liegt bei den Arbeitsvertragsparteien, jedoch Rückgriff auf „Verkehrsauffassung“

- Anwendung eines objektiven Maßstabes aus Sicht des einzelnen Arbeitnehmers, z.B. hier höherer durchschnittlicher Stundenlohn bei arbeitsvertraglicher Regelung.
(65 € pro Arbeitsstunde + Monat) gegenüber tariflicher Regelung (60 € pro Arbeitsstunde und Monat)


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Montag, 12. Januar 2009

Wipo 2 Übung vom 08.01.2009

Literatur:

H. Berg, D. Cassel, K. H. Hartwig (2007): „Institutionen“, „Begründung des Staates“, „Organisationsprinzipien“, S. 247-258; „Ordnungs- und Prozeßpolitik, S. 319-322.

Ergänzungen der Spiegelstriche:

Wipo_II_Uebung__1__download.pdf

S. 14

- Eigentumsordnung reduziert die Rüstungsaufwendungen und ermöglicht eine produktive Verwendung der vorher gebundenen knappen Ressourcen und damit einen allg. höheren Grad der Bedürfnisbefriedigung

- geringer Grad der Selbstverwirklichung führt zu Abhängigkeiten von dritten

- eine umfassende Eigentumsordnung (Rechtsordnung) schützt vor Ausbeutungsgefahr


S. 15

- gegenseitige Kooperation (b) > einseitige Defektion (d) >
- einseitige Kooperation (c) > gegenseitige Defektion (a)

Hier: Sanktion bei Wahl der Defektionsstrategie


S. 16

Nur Glaubwürdige Sanktionen können die gewünschte Wirkung entfalten. Ihre bloße Formulierung ist wertlos, da die Sanktionshandlung sonst Kollektivguteigenschaften besitzt.

- Werden Überwachungs- und Sanktionsaufgaben auf eine externe Instanz übertragen, ist es notwendig diese mit der zur Erfüllung der Aufgaben notwendigen Macht auszustatten und im Gegenzug auf die Ausübung eigener Macht zu verzichten.



Wipo_II_Uebung__2__download.pdf

S. 3

- In einer Gesellschaft wird ein Zustand x einem Zustand y vorgezogen, wenn mindestens ein Individuum x gegenüber y vorzieht und alle anderen gegenüber dieser Entscheidung indifferent sind.

- Ein Übergang von x nach y ist dann eine Paretoverbesserung, wenn mindestens ein Individuum besser gestellt werden kann ohne zugleich ein anderes schlechter zu stellen.

- Paretooptimal ist eine Situation, in der niemand mehr besser gestellt werden kann ohne zugleich einen anderen schlechter zu stellen.

- Das Paretoprinzip markiert eine strikte Teilordnung um alle gesellschaftlichen Zustände. (Eigenschaften: Transitivität, Asymmetrie)


S. 4

- mind. Eine Person Nutzenzuwächse erhält
- dieser Nutzenzuwachs einen möglichen Nutzenrückgag bei anderen überkompensiert

- Es genügt die hypothetische Kompensation

- Das Kaldor-Hicks-Kompensationskriterium beschreibt eine vollständige Ordnung

- Jeder gesellschaftliche Zustand kann mit einem anderen verglichen werden. Die Kaldor-Hicks Grenze entspricht einer utilitaristischen Indifferenzkurve.


S. 7

- wegen unvollständiger Ordnung sehr praktikabel

- bislang nur erfolglose Versuche individuelle Nutzen kardinal zu bestimmen.

- Einer Verteilungsinstanz muss die Verteilung der Nutzen bekannt sein, da nur in Güter- oder Einkommenseinheiten kompensiert werden könnte.

- Schätzung und strat. Verhalten
- Befragung bietet Anreize
- Gerade in II und III starke Anreize Nutzenzuwächse und Nutzenverluste zu übertreiben

- Es kommt nur auf die Veränderung der gesamten Wohlfahrt an.

-


S. 8

- ordinale Messbarkeit individueller Nutzen
- interpersonelle Vergleichbarkeit ist nicht notwendig

- Anreize zu strategischem Verhalten bestehen auch dann, wenn die Nutzeninformationen nicht in Erfahrung gebracht werden müssen, sondern die Zustimmung der betroffenen genügt.

- Unmöglichkeit der Bestimmung einer vollständigen Ordnung

- da keine Handlungsanweisung vorgegeben werden zugunsten welcher Pareto-besseren Situationen S verlassen werden soll.

- Existenz sozialer Zustände, die unter distributorischen Aspekten nicht akzeptabel sind, die aber dennoch als Paretooptimal zu bezeichnen sind.

- H: alternative Ausgangssituation „Paretooptimales Verhungern“

- Umverteilung ist mit dem Paretoprinzip nur in Fällen von Altruismus und mit der Verfolgung anderer eigener Zwecke erklärbar.
Paretooptimalität bedeutet im Prinzip lediglich, das ein Zustand nicht gegen den Willen mind. eines Individuums verlassen werden kann.

Mitschrift vom 22.01.2009

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