Donnerstag, 29. Januar 2009

Wipo 2 Übung vom 29.01.2009

Literatur:
H. Berg, D. Cassel, K. H. Hartwig (2007): „Zielbeziehungen“, S. 313-314.

J. B. Donges, A. Freytag (2004): „Ziele und Methoden der Wirtschaftspolitik“, „Ziele der Wirtschaftspolitik“ und „Zielbeziehungen“, S. 1-22.

M. Streit (2005): „Zielbeziehungen“, S. 278-282.


Ergänzungen der Spiegelstriche:


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S. 2

- Wirtschaftswachstum
- ein hoher Beschäftigungsstand
- Preisniveaustabilität
- außenwirtschaftliches Gleichgewicht

- Bei deren Einsatz müssen Zielbeziehungen beachtet werden, d.h. diejenigen Auswirkungen, die der Einsatz eines wirtschaftpolitischen Instruments für andere Ziele als das Angebot mit sich bringt

- vertikale Zielbeziehungen: Ziele haben auch Mittelcharakter. Ihre Erreichung wird mit der Verwirklichung übergeordneter Ziele begründet.

Bsp: In Hinblick auf gesellschaftliche Ziele haben wirtschaftspolitische Ziele mittelcharakter.

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vergl.

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S. 8

- Mittel können Zielcharakter haben (Eigenwert)
- Ziele können Mittelcharakter haben und deshalb nach übergeordneten Zielen hinterfragt werden.
- Mittel können (un-) erwünschte Folgen und Nebenwirkungen auf andere Ziele haben

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S. 3
- setzen bei inhaltlicher Beschreibung an
- sind zu prüfen um zu gewährleisten, daß mehrere Ziele überhaupt zugleich angestrebt werden können
- offenbar tautologischer Charakter von Zielformulierungen

- stehen bei der technologischen Durchführungsebene an
- werden durch den Einsatz von Instrumenten zu Gunsten eines Ziels ausgelöst und stellen dessen Folgen und Nebenwirkungen auf andere Ziele dar


S. 4
- Ziele unterscheiden sich inhaltlich nicht
- Bsp: Vermeidung von unfreiwilliger Arbeitslosigkeit und Vollbeschäftigung
- unterscheiden sich nur durch die Wahl der Perspektive

- Die Verfolgung eines Ziels schließt die Erreichung anderer aus. Die logische Vereinbarkeit ist die Vorraussetzung dafür, daß mehrere Ziele überhaupt zugleich angestrebt werden können.
- gleichzeitige Steigerung der Lohn und Gewinnquote; Autarkie zur Vermeidung außenwirtschaftlicher Abhängigkeit und zugleich Wahrnehmung der Vorteile aus internationaler Arbeitsteilung


S.5

- die Verfolgung eines Ziel begünstigt zugleich die Verfolgung eines anderen Ziels
- Bsp: Stabilität und Wachstum; Beschäftigungsstand und Wachstum

- die Verfolgung eines Ziels lässt andere Ziele unberührt. Wegen Interdependenzen des ökonomischen Geschehens selten
- Bsp: Infrastrukturmaßnahmen im Inland und Außenhandelsabkommen über den Schutz geistigen Eigentums

- die Verfolgung eines Ziels beeinträchtigt die Verfolgung anderer Ziele. Es entstehen Abwägungsprobleme wenn keines der Ziele aufgegeben werden soll.
- Freiheit vs. Verteilungsgerechtigkeit
- Preisniveaustabilität vs. Vollbeschäftigung


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S. 2

- Unterscheidung, auf welche Weise lenkend, in den Wirtschaftsprozess eingegriffen wird. (mehr oder weniger konsistent, umfassend oder dauerhaft)
- verhaltensorientierte Einteilung, da letztlich alle Steuerungsmechanismen Reaktionen der Marktteilnehmer bewirken. Diese Reaktionen können die unmittelbare Zielwirkung verstärken oder mindern.


S. 4

- Einvernehmliche Festlegung wirtschaftspolitischer (Zwischen-) Ziele zwischen Gesetzgeber und einigen Marktteilnehmern (Gesetzes Adressaten) bzw. Vertretern (Verbände + Gewerkschaften)

- vereinbarte Zielkonforme Handlungen werden als unmittelbare Folge des Instrumenteneinsatzes erwartet

- Änderungen dieser verändern die Folgen des eigenen Handelns und deren Bewertung

- einzelwirtschaftliche, nicht gewählte „Verhandlungspartner“ nehmen an Gesetzesformulierungen teil; dabei repräsentieren sie nicht alle Stimmbürger.

- starker Einfluss von Interessengruppen

- die Realisierung von Umverteilungsgewinnen der Beteiligten verzerren den Markt zu ihren Gunsten


S. 5

- Formulierung in Form von Handlungsbeschränkungen
- in Marktwirtschaften oft nicht Ordnungskonform

- Vorschriften bestimmte Handlungen durchzuführen

- können Anreize zu Nichtleistungswettbewerb bieten (Geltendmachung von Sonderrechten)

- können zur (un-) gewollten Verlagerung bestimmter Aktivitäten in die Illegalität führen. (Bsp: USA ~ 1920 Alkoholprohibition)



alte Wipo Mitschrift

Mitschriften Uni Duisburg

Donnerstag, 22. Januar 2009

Wipo 2 Übung vom 22.01.2009

Literatur:

M. Tietzel, Ch. Müller (2005): Die Examensklausur in der Volkswirtschaftslehre, in: Das Wirtschaftsstudium (WISU) 36, S. 373-376.

J. B. Donges, A. Freytag (2004): „Allokationskriterien“, S. 97-103.


Ergänzungen der Spiegelstriche:

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S. 9

- Def:
Stellen sich alle Wohlfahrtsklassen in einem Zustand B besser als in einem Zustand A, dann wird Zustand B gesellschaftlich vorgezogen.


S. 10

- Def:
Stellen sich alle Wohlfahrtsklassen unter einem Regime B besser als unter einem Regime A, dann wird Regime B gesellschaftlich vorgezogen.


Übung 3

Literatur:

J. B. Donges, A. Freytag (2004): „Theoretische Ansätze zur Ermittlung einer sozialen Wohlfahrtsfunktion“, S. 75-86. [insbes. Arrow-Bed.]

H. Berg, D. Cassel, K. H. Hartwig (2007): „Soziale Wohlfahrt“, S. 285-288, „Condorcet-Paradox und zyklische Mehrheiten“; S. 290-291.



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S.3

- Tangentialpunkt einer sozialen Indifferenzkurve mit der Transformationskurve
- ökonomisch effizientes Gleichgewicht

- gesucht wird ein Entscheidungsverfahren, welches die konsistente Zusammenfassung jeder gegebenen Menge individueller Präferenzstrukturen ermöglicht
- Existenz eines gesellschaftlichen Willens
- dem demokratischen Prinzip entsprechend können Abstimmungsverfahren zur Präferenzoffenbarung und Aggregation zum Einsatz kommen.


S.5

- alle möglichen gegebenen individuellen Präferenzordnungen sollen so erfasst werden, daß sich eine eindeutige Rangordnung aller Optionen für die Gesellschaft ergibt

- für zwei beliebige Alternativen x und y muss gelten: x > y, x < y oder x ~ y
- für alle Alternativen x, y und z muss gelten: wenn x < y und y < z, dann gilt auch x < z

- zwischen individueller und kollektiver Präferenzordnung besteht ein positives Entsprechungsverhältnis
- kein einzelner soll ausschließlich und für andere Entscheidungen treffen können
- Rangfolge zwischen x und y darf sich nicht ändern, wenn sich die Beziehung von y zu (irgendeinem) g ändert.


S. 6

- Problem: Nutzen ist nur ordinal fassbar
- fehlender objektiver Maßstab, selbst kardinal bestimmten Nutzen miteinander vergleichen zu können
- nur für den Fall identischer Präferenzen möglich

- stehen mind. drei Personen bei einer eindimensionalen Entscheidung mehr als zwei Alternativen zur Auswahl, ist es nicht immer möglich durch Abstimmungen eine eindeutige Rangfolge zu bestimmen.
- die Transitivität der individuellen Präferenzreihen stellt die Transitivität auf kollektiver Ebene nicht sicher
- Es existiert kein Verfahren, das auf Basis individueller Präferenzordnungen zu transitiven gesellschaftlichen Präferenzordnungen führt und welches den Anforderungen an Rationalität und demokratischer Qualität genügt (Arrow – Bedingungen)


S. 8

- deren Verlauf davon abhängt, in welcher Reihenfolge jeweils über die Alternativen abgestimmt wird.
- da mit der Wahl einer bestimmten Abstimmungsreihenfolge und vorgegebener Anzahl von Wahlvorgängen das Ergebnis der Abstimmung vorweg genommen werden kann.

 Verteilungsfragen und Allokationsfragen sind im Rahmen einer praktischen Wohlfahrtökonomie nicht beantwortbar

S. 9
- das Ziel, gesellschaftliche Wohlfahrt, ist brauchbar nicht zu bestimmen
- die möglichen Lösungen (Identität der Präferenzen, Aufgabe der Demokratieregel oder Ausschluss „perverser“ Präferenzen) sind trivial und lösen das Problem nicht.

Daher: Bescheidenheit im pragmatischen Ansatz
- Beschränkung auf gesellschaftliche Grundwerte über die „weitestgehender“ Konsens herrscht und die als „letzte Ziele“ angesehen werden.



Übung 4

Literatur:

H. Berg, D. Cassel, K. H. Hartwig (2007): „Gesellschaftliche Grundwerte und wirtschaftspolitische Einzelziele“, S. 310-316.

M. Streit (2005): „Gesellschaftliche Grundwerte Freiheit und Gerechtigkeit“, S. 237-256.


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S. 2
- Wirtschaftspolitische Ziele beziehen sich nur auf einen Teil des gesellschaftlichen Lebens; haben im Hinblick auf gesellschaftliche Ziele mittelcharakter


alte Wipo Mitschrift

Mitschriften Uni Duisburg

Mittwoch, 14. Januar 2009

Organisation des Personalmanagements 14.01.2009

Aufgaben S. 87 - 88

Beispiel 1:

Bei beidseitiger Tarifbindung ist a) zulässig und b) unzulässig.
Bei einseitiger Tarifbindung (Arbeitgeber als Mitglied des Arbeitgeberverbandes) sind a) und b) zulässig.
Allgemeinverbindlichkeit: a) zulässig, b) unzulässig.


Beispiel 2:

- Prinzip des Gruppenvergleichs: Gegenüberstellung von Regelungen, die in einem inneren Zusammenhang stehen, keine „Rosinenpicker – Theorie“

- Entscheidung über „inneren Zusammenhang“ zwischen den einzelnen Bestimmungen liegt bei den Arbeitsvertragsparteien, jedoch Rückgriff auf „Verkehrsauffassung“

- Anwendung eines objektiven Maßstabes aus Sicht des einzelnen Arbeitnehmers, z.B. hier höherer durchschnittlicher Stundenlohn bei arbeitsvertraglicher Regelung.
(65 € pro Arbeitsstunde + Monat) gegenüber tariflicher Regelung (60 € pro Arbeitsstunde und Monat)


Mitschriften Uni Duisburg

Wipo 2 Mitschriften

Montag, 12. Januar 2009

Wipo 2 Übung vom 08.01.2009

Literatur:

H. Berg, D. Cassel, K. H. Hartwig (2007): „Institutionen“, „Begründung des Staates“, „Organisationsprinzipien“, S. 247-258; „Ordnungs- und Prozeßpolitik, S. 319-322.

Ergänzungen der Spiegelstriche:

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S. 14

- Eigentumsordnung reduziert die Rüstungsaufwendungen und ermöglicht eine produktive Verwendung der vorher gebundenen knappen Ressourcen und damit einen allg. höheren Grad der Bedürfnisbefriedigung

- geringer Grad der Selbstverwirklichung führt zu Abhängigkeiten von dritten

- eine umfassende Eigentumsordnung (Rechtsordnung) schützt vor Ausbeutungsgefahr


S. 15

- gegenseitige Kooperation (b) > einseitige Defektion (d) >
- einseitige Kooperation (c) > gegenseitige Defektion (a)

Hier: Sanktion bei Wahl der Defektionsstrategie


S. 16

Nur Glaubwürdige Sanktionen können die gewünschte Wirkung entfalten. Ihre bloße Formulierung ist wertlos, da die Sanktionshandlung sonst Kollektivguteigenschaften besitzt.

- Werden Überwachungs- und Sanktionsaufgaben auf eine externe Instanz übertragen, ist es notwendig diese mit der zur Erfüllung der Aufgaben notwendigen Macht auszustatten und im Gegenzug auf die Ausübung eigener Macht zu verzichten.



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S. 3

- In einer Gesellschaft wird ein Zustand x einem Zustand y vorgezogen, wenn mindestens ein Individuum x gegenüber y vorzieht und alle anderen gegenüber dieser Entscheidung indifferent sind.

- Ein Übergang von x nach y ist dann eine Paretoverbesserung, wenn mindestens ein Individuum besser gestellt werden kann ohne zugleich ein anderes schlechter zu stellen.

- Paretooptimal ist eine Situation, in der niemand mehr besser gestellt werden kann ohne zugleich einen anderen schlechter zu stellen.

- Das Paretoprinzip markiert eine strikte Teilordnung um alle gesellschaftlichen Zustände. (Eigenschaften: Transitivität, Asymmetrie)


S. 4

- mind. Eine Person Nutzenzuwächse erhält
- dieser Nutzenzuwachs einen möglichen Nutzenrückgag bei anderen überkompensiert

- Es genügt die hypothetische Kompensation

- Das Kaldor-Hicks-Kompensationskriterium beschreibt eine vollständige Ordnung

- Jeder gesellschaftliche Zustand kann mit einem anderen verglichen werden. Die Kaldor-Hicks Grenze entspricht einer utilitaristischen Indifferenzkurve.


S. 7

- wegen unvollständiger Ordnung sehr praktikabel

- bislang nur erfolglose Versuche individuelle Nutzen kardinal zu bestimmen.

- Einer Verteilungsinstanz muss die Verteilung der Nutzen bekannt sein, da nur in Güter- oder Einkommenseinheiten kompensiert werden könnte.

- Schätzung und strat. Verhalten
- Befragung bietet Anreize
- Gerade in II und III starke Anreize Nutzenzuwächse und Nutzenverluste zu übertreiben

- Es kommt nur auf die Veränderung der gesamten Wohlfahrt an.

-


S. 8

- ordinale Messbarkeit individueller Nutzen
- interpersonelle Vergleichbarkeit ist nicht notwendig

- Anreize zu strategischem Verhalten bestehen auch dann, wenn die Nutzeninformationen nicht in Erfahrung gebracht werden müssen, sondern die Zustimmung der betroffenen genügt.

- Unmöglichkeit der Bestimmung einer vollständigen Ordnung

- da keine Handlungsanweisung vorgegeben werden zugunsten welcher Pareto-besseren Situationen S verlassen werden soll.

- Existenz sozialer Zustände, die unter distributorischen Aspekten nicht akzeptabel sind, die aber dennoch als Paretooptimal zu bezeichnen sind.

- H: alternative Ausgangssituation „Paretooptimales Verhungern“

- Umverteilung ist mit dem Paretoprinzip nur in Fällen von Altruismus und mit der Verfolgung anderer eigener Zwecke erklärbar.
Paretooptimalität bedeutet im Prinzip lediglich, das ein Zustand nicht gegen den Willen mind. eines Individuums verlassen werden kann.

Mitschrift vom 22.01.2009

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