Donnerstag, 29. Januar 2009

Wipo 2 Übung vom 29.01.2009

Literatur:
H. Berg, D. Cassel, K. H. Hartwig (2007): „Zielbeziehungen“, S. 313-314.

J. B. Donges, A. Freytag (2004): „Ziele und Methoden der Wirtschaftspolitik“, „Ziele der Wirtschaftspolitik“ und „Zielbeziehungen“, S. 1-22.

M. Streit (2005): „Zielbeziehungen“, S. 278-282.


Ergänzungen der Spiegelstriche:


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S. 2

- Wirtschaftswachstum
- ein hoher Beschäftigungsstand
- Preisniveaustabilität
- außenwirtschaftliches Gleichgewicht

- Bei deren Einsatz müssen Zielbeziehungen beachtet werden, d.h. diejenigen Auswirkungen, die der Einsatz eines wirtschaftpolitischen Instruments für andere Ziele als das Angebot mit sich bringt

- vertikale Zielbeziehungen: Ziele haben auch Mittelcharakter. Ihre Erreichung wird mit der Verwirklichung übergeordneter Ziele begründet.

Bsp: In Hinblick auf gesellschaftliche Ziele haben wirtschaftspolitische Ziele mittelcharakter.

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vergl.

Wipo_II_Uebung__4__download.pdf


S. 8

- Mittel können Zielcharakter haben (Eigenwert)
- Ziele können Mittelcharakter haben und deshalb nach übergeordneten Zielen hinterfragt werden.
- Mittel können (un-) erwünschte Folgen und Nebenwirkungen auf andere Ziele haben

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Wipo_II_Uebung_-_5-__download.pdf


S. 3
- setzen bei inhaltlicher Beschreibung an
- sind zu prüfen um zu gewährleisten, daß mehrere Ziele überhaupt zugleich angestrebt werden können
- offenbar tautologischer Charakter von Zielformulierungen

- stehen bei der technologischen Durchführungsebene an
- werden durch den Einsatz von Instrumenten zu Gunsten eines Ziels ausgelöst und stellen dessen Folgen und Nebenwirkungen auf andere Ziele dar


S. 4
- Ziele unterscheiden sich inhaltlich nicht
- Bsp: Vermeidung von unfreiwilliger Arbeitslosigkeit und Vollbeschäftigung
- unterscheiden sich nur durch die Wahl der Perspektive

- Die Verfolgung eines Ziels schließt die Erreichung anderer aus. Die logische Vereinbarkeit ist die Vorraussetzung dafür, daß mehrere Ziele überhaupt zugleich angestrebt werden können.
- gleichzeitige Steigerung der Lohn und Gewinnquote; Autarkie zur Vermeidung außenwirtschaftlicher Abhängigkeit und zugleich Wahrnehmung der Vorteile aus internationaler Arbeitsteilung


S.5

- die Verfolgung eines Ziel begünstigt zugleich die Verfolgung eines anderen Ziels
- Bsp: Stabilität und Wachstum; Beschäftigungsstand und Wachstum

- die Verfolgung eines Ziels lässt andere Ziele unberührt. Wegen Interdependenzen des ökonomischen Geschehens selten
- Bsp: Infrastrukturmaßnahmen im Inland und Außenhandelsabkommen über den Schutz geistigen Eigentums

- die Verfolgung eines Ziels beeinträchtigt die Verfolgung anderer Ziele. Es entstehen Abwägungsprobleme wenn keines der Ziele aufgegeben werden soll.
- Freiheit vs. Verteilungsgerechtigkeit
- Preisniveaustabilität vs. Vollbeschäftigung


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S. 2

- Unterscheidung, auf welche Weise lenkend, in den Wirtschaftsprozess eingegriffen wird. (mehr oder weniger konsistent, umfassend oder dauerhaft)
- verhaltensorientierte Einteilung, da letztlich alle Steuerungsmechanismen Reaktionen der Marktteilnehmer bewirken. Diese Reaktionen können die unmittelbare Zielwirkung verstärken oder mindern.


S. 4

- Einvernehmliche Festlegung wirtschaftspolitischer (Zwischen-) Ziele zwischen Gesetzgeber und einigen Marktteilnehmern (Gesetzes Adressaten) bzw. Vertretern (Verbände + Gewerkschaften)

- vereinbarte Zielkonforme Handlungen werden als unmittelbare Folge des Instrumenteneinsatzes erwartet

- Änderungen dieser verändern die Folgen des eigenen Handelns und deren Bewertung

- einzelwirtschaftliche, nicht gewählte „Verhandlungspartner“ nehmen an Gesetzesformulierungen teil; dabei repräsentieren sie nicht alle Stimmbürger.

- starker Einfluss von Interessengruppen

- die Realisierung von Umverteilungsgewinnen der Beteiligten verzerren den Markt zu ihren Gunsten


S. 5

- Formulierung in Form von Handlungsbeschränkungen
- in Marktwirtschaften oft nicht Ordnungskonform

- Vorschriften bestimmte Handlungen durchzuführen

- können Anreize zu Nichtleistungswettbewerb bieten (Geltendmachung von Sonderrechten)

- können zur (un-) gewollten Verlagerung bestimmter Aktivitäten in die Illegalität führen. (Bsp: USA ~ 1920 Alkoholprohibition)



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